Familienrecht

Wer kennt das nicht. Erst schließt man den Ehevertrag und dann die Ehe! Weit gefehlt. Sogenannte Scheidungs(folgen)vereinbarungen sollte man sein ganzes Leben lang im Auge behalten. Leben ist Bewegung. Verträge müssen sich diesen Bewegungen anpassen. Ich begleite Sie gedanklich von der Wiege bis zur Bahre.

Ganz besonders dann, wenn eine Firma involviert ist, sind Sie gut beraten, sich professionelle Hilfe zu holen. Gerne arbeite ich dabei mit ausgewiesenen Familienrechtlern zusammen.

Die wechselseitige Absicherung nichtehelicher Lebensgemeinschaften ist ebenso wichtig, wie die generelle Vorsorge durch Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Dabei dürfen die Kinder nicht vergessen werden. Mit Erklärungen zur Vormundschaft, Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung, durch ein klar strukturiertes Testament oder besser Schenkungen zu Lebzeiten und Überlassungsverträge sichern Sie Kinder ab.

Sie haben keine Kinder? Haben Sie sich denn schon Gedanken darüber gemacht, was mit Ihrem Lebenswerk geschehen soll?

Schenkungen, Stiftungen Gründungen bieten mannigfaltige Möglichkeiten. Ich unterhalte mich gerne mit Ihrem Steuerberater und setze Ihre Pläne in die Tat um.

Das kann ich z.B. für Sie tun:

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