Erbrecht
Küchentisch-Testamente haben schon so manchen Juristen verzweifeln lassen. Selbstgetippte sind sogar unwirksam. Regelmäßig räume ich missglückte Testamente wieder auf. In Ihren Verfügungen von Todes wegen lege ich jedes einzelne Wort auf die Goldwaage. Wenn Sie Ihren Lebenslauf im Auge behalten, machen wir das gemeinsam ganz stressfrei.
Sie wollen wissen, wer Sie eigentlich beerben wird oder sind Mitglied einer Erbengemeinschaft? Ich berate Sie und moderiere die Erbauseinandersetzung.
Nach dem Todesfall stellen Sie Antrag auf einen Erbschein, Umschreibung im Grundbuch oder erklären Sie die Erbausschlagung vor der Notarin.
Mein Tipp: Handeln Sie schnell, auch wenn Sie noch trauern. Der Gesetzgeber hat kurze Fristen gesetzt.
Sie sind nicht verheiratet? Ihren Partner sichern Sie ab über einen Erbvertrag.
Sie wollen Testamentsvollstreckung anordnen oder sind sogar Vollstrecker geworden. Ich trage das passende Gütesiegel und bin gerne behilflich.
Das kann ich z.B. für Sie tun:
- Erbscheinsantrag
- Testament
- Einzeltestament
- gemeinschaftliches (Berliner) Testament
- Erbvertrag
- Erbauseinandersetzung
- Erbausschlagung
- Schenkung
- Überlassung