Gesellschaftsrecht

Ob GmbH, OHG, KG, AG oder GbR, die Korrespondenz mit den Registern (Handels-, Vereins-, Partnerschaftsregister, Grundbuchamt) übernimmt die Notarin.

Die Gesellschaft oder Gesellschaftsanteile finden Berücksichtigung im Ehe- und Erbvertrag, die wiederum in der Satzung beachtet werden.

Im Unternehmensrecht betreue ich Sie gedanklich nicht bloß von der Wiege bis zur Bahre, sondern starte schon zuvor mit Ihrer Gründungsidee bis hin zur endgültigen Abwicklung (Auflösung, Liquidation und Sperrjahr sind die Stichworte). Während ihres Wirtschaftslebens begleite ich die Firma durch alle Höhen und Tiefen (Kapitalerhöhung/-herabsetzung, Kauf und Verkauf von Geschäftsanteilen/-zweigen, Verschmelzung/Fusion, Umwandlung, dingliche Absicherung, Bürgschaften, etc.). Geschäftsführer kommen und gehen, haben Anmeldpflichten, müssen das Transparenzregister beachten und so fort. Ich helfe Ihnen.

Gesellschaftsanteile können in den Nachlass fallen. Dann sind die Anteile auf die Erben zu verteilen, oder entsprechend der Satzung an einen anderen Rechtsträger zu übertragen oder durch Asset- oder Share-Deal zu versilbern.

Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater und legen Sie die Abwicklung in meine Hände.

Das kann ich z.B. für Sie tun:

noch Fragen? Nehmen Sie Kontakt mit mir auf: